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 +ja, klar ist es im extremfall eine steilvorlage für die verlage, aber wie wahrscheinlich ist es denn, dass bravo und co hier ankommen und uns wegen ein paar scans verklagen, die vielleicht sogar noch werbung für sie machen, weil die leute die zeitschriften wegen postern etc. kaufen? die reale gefahr schätze ich sehr sehr gering ein.
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 +aber sprich nienchen da lieber persönlich drauf an, ich kann keine entscheidungen seitens animexx fällen.
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Version vom 18:34, 4. Jan 2006

Verlinken von Webveröffentlichungen scheint mir zweifellos okay, beim "Deep Linking" von Bildern hab ich schon leichte Bauchschmerzen. Zum Copyright gehört auch, dass man Bilder (die im Web aus technischen Gründen separat abgespeichert sind) mit umgebendem Text (und ggf auch Werbung) zu einer Darstellung arrangiert. Das wird durch Links auf Einzelbilder aufgebrochen. Bitte Links ändern, so dass sie auf die zugehörigen Webseiten verweisen.

Verlinken von Zeitschriftenscans, die bei Third-Party-Servern wie beispielsweise imageshack abgelegt sind, lassen keine Zustimmung des Copyrightinhabers zu dieser Verbreitungsweise erkennen, und eine solche Zustimmung ist den Umständen nach auch nicht zu erwarten. Klarer Copyrightverstoß, hat hier nichts verloren! Gleiches gilt für Aufzeichnungen von Radiosendungen. Wenn der Radiosender eine Seite mit Downloadmöglichkeit bereitstellt, bitte diese Seite verlinken (und nicht die DownloadURL direkt). Wenn nicht, is halt nicht. Fernsehsendungen dito, bevor jemand auf die Idee kommt.

--karle 22:27, 22. Dez 2005 (CET)

wenn das rechtlich so liegt wie du es darstellst, müsste man sich natürlich ne andere option überlegen, aber ich persönlich sehe keinen grund, warum es verboten sein soll, zeitschriftenartikel als quellen anzugeben (was meines wissens nach dadurch geschieht, dass man angibt 'zeitschrift xy, ausgabe xx, seite yy').

ich hab zu dem thema ne anfrage im admin-forum gestartet, wenn da rückmeldung kommt, muss entsprechend geändert werden.

oder hast du selber ne idee, wie man das regeln könnte?

--thond² 15:29, 26. Dez 2005 (CET)

hab eben von nienchen die nachricht gekriegt, dass erstmal alles so laufen soll wie bisher, also alles gepostet werden darf, bis bravo und co sich beschweren kommen. dann muss man auf jeden fall ändern.

--thond²

Hi thond², Zeitschriftenartikel als Quellen, also als Beleg für eine Aussage in einem eigenen Text oder sonstigen Werk, anzugeben, so wie du es erklärst, ist selbstverständlich erlaubt. Eigenes Werk heisst ein selbstformulierter Text der auf die Quelle aufbaut. Den Quellentext einfach abzuschreiben ist dagegen kein eigenes Werk. Zeitschriften zu scannen und diese Scans zu publizieren ist ein klarer Copyrightverstoß, weil es dem Urheber vorbehalten ist, den Verbreitungsweg seines Werks festzulegen. Wenn er es online stellt, so liegt es in der Natur des Webs, dass man davon ausgehen kann, darauf linken zu dürfen, sofern nicht die Nutzungsbedingungen des Webauftritts etwas gegenteiliges angeben. Wenn er es nicht onlinestellt, kann man halt auch nichts linken. Einen Scan zu linken, der einen Copyrightverstoß darstellt, fördert die Verbreitung der Raubkopie und ist daher meiner Meinung nach zu unterlassen. Besonders pikant finde ich es, wenn jemand in Namen von Animexx zur Verbreitung von Raubkopien auf diesem Wege auffordert, und ich wünsche den betreffenden einen guten Rechtsanwalt.

--karle 23:07, 1. Jan 2006 (CET)


ja, klar ist es im extremfall eine steilvorlage für die verlage, aber wie wahrscheinlich ist es denn, dass bravo und co hier ankommen und uns wegen ein paar scans verklagen, die vielleicht sogar noch werbung für sie machen, weil die leute die zeitschriften wegen postern etc. kaufen? die reale gefahr schätze ich sehr sehr gering ein.

aber sprich nienchen da lieber persönlich drauf an, ich kann keine entscheidungen seitens animexx fällen.

--thond²



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